Das „Pickerl“ für Ihr Gebäude
Gebäudeeigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Gebäuden keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht.
Darunter fallen die technische Objektsicherheit, die vorbeugende und unmittelbare Gefahrenvermeidung, der Gesundheits- und Umweltschutz sowie der Einbruchsschutz bzw. der Schutz vor Außengefahren.
Wir übernehmen für sie sehr gerne diese Überprüfungen nach ÖNORM B1300 und B1301, um sie vor etwaigen zivil- und strafrechtlichen Belangen, trotz aufrechter Baubewilligung, zu bewahren.